Voraussetzungen für eine Förderung agiler Projekte im Rahmen der Digitalstrategie
  • Ein Projekt übersteigt den Förderzeitraum bis 31.12.2022 nicht.
  • Das Projekt wird mit einem ausgefüllten Standard-Projektantrag beantragt.
  • Das Projekt leistet mit der Erfüllung der in der Strategie formulierten Einzelziele einen Beitrag
    • zur Verbesserung der Effizienz von Standards und Prozessen in der ELKB und/oder
    • zur Verbesserung der kirchlichen Kommunikation und/oder
    • zur theologischen bzw. ethischen Reflexion der Digitalisierung.
  • Das Projekt erfüllt mindestens eines der in der Digitalstrategie der ELKB formulierten Ziele.
  • Das Projekt bewegt sich innerhalb der in der Digitalstrategie formulierten Leitlinien der Digitalstrategie der ELKB.
  • Beschreibung, Organisation und Zeitplan des Projekts lassen erwarten, dass das Projekt in dem vorgesehenen Zeit- und Kostenrahmen erfolgreich abgeschlossen wird.
Der Entscheidungsweg
  • Über eingereichte Projektvorschläge entscheidet das Bewertungsteam in der Regel binnen zwei Wochen, auf jeden Fall aber innerhalb eines Monats.
  • Übersteigt das beantragte Fördervolumen die Summe von 300.000 €, leitet das Bewertungsteam den Antrag dem Lenkungskreis zur Entscheidung über die Förderfähigkeit zu.
  • Wenn noch Fragen bestehen, versucht das Bewertungsteam, diese mit dem/der Einreichenden zu klären.
  • Kommt das Bewertungsteam zu dem Schluss, dass das betreffende Projekt förderungswürdig ist, wird der/die Einreichende entsprechend informiert, auch über die Höhe der finanziellen Förderung.
  • Auch wenn eine Förderung nicht erfolgen kann, wird der/die Einreichende der Projektidee informiert, mit einer Begründung.
  • Zur Förderung ergeht ein schriftlicher Vergabebescheid.*
Projektdokumentation und Projektabschluss
  • Das Bewertungsteam dokumentiert die Beurteilung der Projekte und berichtet regelmäßig dem Lenkungskreis im Rahmen eines Statusberichts.
  • Bewilligte Projekte legen zum Abschluss oder bei Scheitern eines Projektes einen Abschlussbericht und Verwendungsnachweis für die bewilligten Projektmittel vor. Bei mehrjährigem Projektverlauf erfolgen mindestens jährliche Zwischenberichte.
  • Empfänger von Fördermitteln sind zu einer wirtschaftlichen Verwendung der Mittel verpflichtet und dürfen diese nur für den Förderzweck verwenden.
  • Bei Abschluss oder bei Scheitern des Projektes sind sie zur Zurückzahlung aller nicht oder nicht zweckgemäß verwandten Mittel verpflichtet.
  • Empfänger von Fördermitteln bewahren Beleg für zehn Jahre auf und unterwerfen sich einer Prüfung der Mittelverwendung durch Landeskirchen- und Rechnungsprüfungsamt.

*Der Vergabebescheid enthält die folgenden Angaben:

  • genaue Fördersumme
  • eindeutiger Verwendungszweck
  • Verpflichtung zum wirtschaftlichen Umgang mit den Mitteln
  • Verpflichtung zur Rückzahlung nicht verbrauchter oder nicht zweckgemäß verwendeter Mittel bei Projektabschluss oder Scheitern des Projektes
  • Verpflichtung zur Abfassung eines Projektabschlussberichtes bei Projektabschluss oder Scheitern des Projektes
  • Verpflichtung zur Erstellung eines Verwendungsnachweises bei Projektabschluss oder Scheitern des Projektes
  • Verpflichtung zur Aufbewahrung aller Belege für zehn Jahre Berechtigung des Gremiums und des Rechnungsprüfungsamtes zur Einsicht in alle Projektunterlagen (insb. Verträge, Rechnungen, Belege)
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